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Manfred Bruns: "Die Emanzipation der..."

Vortrag & Diskussion


24.09.2008 - Manfred Bruns: "Die Emanzipation der Lesben und Schwulen
und die deutschen Gerichte"
Aktueller Überblick über den Stand der deutschen und europäischen Rechtsprechung zu diesem Thema
Vortrag & Diskussion am Mi. ab 19:30 Uhr...

Die Rechtsprechung der deutschen Gerichte zum Gleichbehandlungshandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem besonderen Schutz von Ehe und Familie durch Art 6 Abs. 1 GG Art. 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes bestimmt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dieser Satz hat viele Vorläufer. Die erste Fassung findet sich in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776.
Dort heißt es: „Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen wurden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden, worunter Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit sind.“
Manfred Bruns präsentiert uns hier die aktuellsten Versionen der Rechsprechungen und das aus verschiedener Sicht, wie folgende Punkte zeigen:

Abbildung: Manfred Bruns - Bundesanwalt a.D. am Bundesgerichtshof

Wir werden nicht nur einen Vortrag von einem der Topspezialisten auf diesem Gebiet in Deutschland, hören, sondern Manfred Bruns steht seinen Zuhörern auch anschließend mit kompetenden Antworten zur Verfügung.
Präzise, aktuell und aus "unserer" Sicht: So schnell wird man wohl keinen Vortrag dieser Art wieder hören.

Kurze Vita von Manfred Bruns, Bundesanwalt a.D.


Eintritt frei!
Wir erbitten NUR eine Spende von € 1,-für unser hauseigenes
Projekt "Kinder mit AIDS".
Danke!